Im Rahmen des 7* Gebrauchtwagenprogramms ist auch eine Gebrauchtwagengarantie enthalten, unsere Renault Vertragspartner informieren Sie gerne ausführlicher in einem persönlichen Gespräch.

WIE KANN ICH EIN RENAULT-NEUFAHRZEUG INNERHALB EUROPAS IN EINEN NICHT EU-MITGLIEDSTAAT EIN- BZW. AUSFÜHREN?
Die Formalitäten richten sich nach dem Bestimmungsland des Fahrzeuges. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab an die zuständigen Behörden zu wenden. Für den Export außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten benötigen Sie unter Umständen eine Lieferantenerklärung.
In Deutschland wenden Sie sich bitte zuerst an die Renault Deutschland AG, Abteilung Kundenbetreuung, 50321 Brühl. Wir stehen Ihnen auch gerne unter unserer Telefonnummer 01805 / 894 646 10 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Minute), Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr bzw. Freitag von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung. Oder wenden Sie sich per E-Mail an dialog.deutschland@renault.de
Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.
