Die hohe Qualität unserer Modelle zeigt sich auch in unseren Garantiebedingungen:
Der verkaufende Renault Vertragspartner gewährt für fabrikneue Renault Fahrzeuge neben den gesetzlichen Bestimmungen eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren, gerechnet vom Tage der Lieferung an den Erstabnehmer oder dem Tag der Erstzulassung, je nach dem welcher früher liegt, ohne Begrenzung der Kilometerleistung. Zusätzlich wird seit dem 01.10.2000 (Renault Trafic seit 01.10.2001) für die Dauer von 12 Jahren (außer Renault Master 6 Jahre) eine Garantie gegen Durchrostung und für die Dauer von 3 Jahren eine Lackgarantie gewährt. Außerdem gewährt Renault seit dem 01.01.2003 für alle neu zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht eine lebenslange Mobilitätsgarantie über die Neuwagengarantie hinaus. (Die lebenslange Mobilitätsgarantie gilt im Zuge der Wartung des Fahrzeuges, sofern die Wartung nach Herstellervorschrift in einer Renault Vertragswerkstatt durchgeführt wird, automatisch bis zur Fälligkeit des nächsten Wartungstermins.)
Beim Neukauf gibt es darüber hinaus verschiedene Möglichkeiten, die Garantie mit der Renault Plus Garantie (RPG) oder dem Renault Komfort Service (RKS) auszuweiten.

