Renault-Modelle bieten optimale Umbau-Voraussetzungen für Behindertenanpassungen. Die Renault Deutschland AG bietet behinderten Menschen einen Sonderrabatt von 15 Prozent beim Kauf von Neuwagen. Grundlage für den Preisnachlass ist ein Rahmenabkommen von Renault mit dem Bund behinderter Auto-Besitzer e.V. (BbAB). Mitglieder des BbAB mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent und dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind" können den Rabatt in Anspruch nehmen. Das Angebot gilt sowohl für Selbstfahrer als auch für Behinderte, die mit dem Wagen befördert werden. Demnach sind auch Angehörige von Behinderten, zum Beispiel Eltern von behinderten Kindern, bezugsberechtigt. Voraussetzung ist lediglich die Zulassung des Rabattautos auf die behinderte Person. Weitere Informationen gibt es bei der BbAB-Geschäftsstelle, Postfach 1202, 66443 Bexbach, Fax: 06826-5782,Internet: www.bbab.de . Dort erhalten Sie auch einen Berechtigungsschein den Sie dem Renault Vertragshändler beim Fahrzeugkauf vorlegen können.

