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            Leasing

            Leasing
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            ICH VERFÜGE ÜBER KEIN EIGENKAPITAL FÜR DEN FAHRZEUGKAUF: KÖNNEN SIE MIR TROTZDEM EIN LEASING-ANGEBOT MACHEN?

            Renault hält ein breites Angebot an Lösungen bereit. Am besten wenden Sie sich an einen Renault Vertragshändler Ihrer Wahl.

             

            Finanzierungsservice

            WIE WERDEN KREDITENTSCHEIDUNGEN GETROFFEN?

            Wir vergeben Kredite verantwortungsvoll, weil wir wollen, dass Sie Ihren Kredit auch zurückzahlen können. Deshalb prüfen wir jeden Kreditwunsch individuell und sorgfältig. Dabei unterstützt uns ein Verfahren, in dem die langjährige Krediterfahrung unserer Mitarbeiter gebündelt und objektiviert ist: das Kredit-Scoring. Sie haben Fragen zu Scoring?

             

            Hier bekommen Sie Antworten.

            WELCHE VORTEILE BIETET MIR DER ABSCHLUSS EINER RESTRATENVERSICHERUNG?

            Der Abschluss soll den Leasing- oder Mitleasingnehmer finanziell gegen Risiken bei Krankheit, Unfall oder Tod absichern und ist somit die optimale Ergänzung eines Leasingvertrages. Ihr Renault-Partner wird Sie individuell beraten.

            WIE KANN ICH IHNEN MEINE NEUE ANSCHRIFT MITTEILEN?

            Ganz einfach, nutzen Sie bitte hierzu unseren E-Mail Service.

             

            E-Mail Service

            WIE KANN ICH IHNEN DIE NEUE BANKVERBINDUNG FÜR MEINEN BESTEHENDEN LEASINGVERTRAG MITTEILEN?

            Sofern Leasingnehmer und Kontoinhaber identisch sind, nutzen Sie bitte unseren E-Mail Service.

             

            E-Mail Service

             

            Bei abweichendem Kontoinhaber übersenden Sie uns bitte unser Formular Einzugsermächtigung-Leasing vom Kontoinhaber unterzeichnet. 

             

            Formular Einzugsermächtigung-Leasing herunterladen

            ICH BRAUCHE INFORMATIONEN ZU MEINEM RENAULT LEASINGVERTRAG, AN WEN KANN ICH MICH WENDEN?

            Ganz einfach, nutzen Sie bitte hierzu unseren E-Mail Service. Auch Ihr Renault Vertragshändler steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

             

            E-Mail Service

            WIE BEKOMME ICH MEINEN FAHRZEUGBRIEF ZUR UM-, AN- ODER ABMELDUNG BZW. TECHNISCHER ÄNDERUNG?

            Bei Leasingverträgen ist im Falle einer technischen Änderung, eines Halterwechsels oder einer Stillegung von mehr als 3 Monaten generell die Zustimmung des Rücknahmehändlers erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren Renault Partner.

            EINE ANDERE PERSON WÜRDE GERNE MEINEN LEASINGVERTRAG ÜBERNEHMEN. IST DIES MÖGLICH UND WAS MUSS ICH DABEI BEACHTEN?

            Eine Vertragsumschreibung bedarf der Zustimmung des Rücknahmehändlers, daher bitten wir Sie, mit ihrem Renault-Partner diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Nach entsprechender Prüfung kann Ihr Leasingvertrag von einer anderen Person übernommen werden. Die Übernahme Ihres Vertrages setzt jedoch eine positive Bonitätsprüfung der übernehmenden Person voraus. Bitte nennen Sie uns Namen und Anschrift des Übernehmers, damit wir die notwendigen Unterlagen anfordern können. Eine Kopie des Personalausweises und die Selbstauskunft Leasing kann uns der Übernehmer vorab ausgefüllt zusenden. Wir werden Sie nach erfolgter Prüfung umgehend informieren.

             

            Formular Selbstauskunft Leasing herunterladen

            IST EINE VERTRAGSVERLÄNGERUNG MÖGLICH?

            Bezüglich einer Verlängerung eines Leasingvertrages bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Vertragsauslauf mit Ihrem Vertragshändler in Verbindung zu setzen. Dort wird man Sie gerne beraten. Gleichzeitig haben Sie auch die Möglichkeit sich über unsere aktuellen Konditionen, sowie über die sonstigen Serviceleistungen zu informieren.

            BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DAS FAHRZEUG ZU WECHSELN, OHNE DASS DER LAUFENDE LEASINGVERTRAG BEENDET WIRD?

            Der Leasingvertrag ist fest an das vertraglich vereinbarte Fahrzeug gebunden. Sollten Sie Interesse an einem neuen Fahrzeug haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Renault Vertragspartner in Verbindung. 

            WIE MUSS ICH MICH NACH EINEM UNFALL VERHALTEN?

            Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich der Leasinggesellschaft mitzuteilen. Bitte übersenden Sie uns den ausgefüllten Unfallfragebogen Leasing. Wir setzen uns bezüglich der Regulierung umgehend mit der Versicherung in Verbindung.

             

            Unfallfragebogen Leasing herunterladen

             

            Sie benötigen ein neues Fahrzeug? Ihr Renault Vertragspartner wird Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

            MUSS ICH MEIN FAHRZEUG BEI EINEM VERTRAGSHÄNDLER REPARIEREN LASSEN?

            Grundsätzlich sind notwendige Reparaturarbeiten in einem autorisierten bzw. vom Hersteller anerkannten Betrieb durchzuführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Originalteile und -lacke verwendet und eventuelle Garantieansprüche nicht gefährdet werden.

            KÖNNEN SIE MIR BEI EINEM VORÜBERGEHENDEN FINANZIELLEN ENGPASS HELFEN?

            Sollten während der Laufzeit Ihres Leasingvertrages Zahlungsschwierigkeiten auftreten, sodass die Zahlung Ihrer monatlichen Raten gefährdet ist, dann setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

            IST ES MÖGLICHT DEN RATENZAHLUNGSTERMIN WÄHREND DER VERTRAGSLAUFZEIT ZU ÄNDERN?

            Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Fälligkeit eines Leasingvertrages zu verlegen. Es ist jedoch eine individuelle Prüfung notwendig, da es unter Umständen zu einer Doppelbelastung im Umstellungsmonat kommen kann.

             

            Bitte nutzen Sie hierzu unseren E-Mail Service.

            IST EINE REDUZIERUNG MEINER MONATLICHEN RATE MÖGLICH?

            Ein bestehender Leasingvertrag kann aus vertragsrechtlichen Gründen nicht verändert werden, somit ist auch eine Ratenreduzierung nicht möglich. 

            WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH EINE SONDERZAHLUNG LEISTEN MÖCHTE?

            Bei einem Leasingvertrag ist dies ausschließlich als Mietsonderzahlung bei Vertragsabschluss möglich. 

            IST EINE ERHÖHUNG MEINER MONATLICHEN RATENZAHLUNG MÖGLICH?

            Eine Erhöhung der monatlichen Rate ist aus vertragsrechtlichen Gründen bei Leasingverträgen nicht möglich.

            ICH MÖCHTE IHNEN GELD AUS DEM AUSLAND ÜBERWEISEN. WIE LAUTEN DIE INTERNATIONALEN BANK-CODES?

            Renault-Leasing: IBAN (Konto-Nummer) - DE08370800400485514000 SWIFT-BIC (Bankleitzahl) - DRESDEFF

            ICH MÖCHTE MEINEN LEASINGVERTRAG VORZEITIG KÜNDIGEN. WAS MUSS ICH TUN?

            Die ordentliche Kündigung eines Renault Leasing Vertrages ist (leasingtypisch) nicht vorgesehen. Sofern Sie einen Wechsel des Fahrzeugs anstreben, sprechen Sie bitte wegen einer vorzeitigen Aufhebung des Leasingvertrages direkt Ihren Vertragshändler an. Bei Zahlungsengpässen hilft Ihnen gerne unser Kundenservice.

            KANN ICH MEIN LEASINGFAHRZEUG NACH VERTRAGSABLAUF BEI DER LEASINGGESELLSCHAFT ERWERBEN?

            Der Erwerb des Leasingfahrzeuges bei der Leasinggesellschaft ist aus vertragsrechtlichen und steuerlichen Gründen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird unsererseits an den Rücknahmehändler veräußert. Sofern Sie Interesse am Erwerb des Fahrzeuges haben, bitten wir Sie sich diesbezüglich an Ihren Renault Partner zu wenden. Hier wird man Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen.

            WANN WIRD MEIN VERTRAG AUS DER SCHUFA GELÖSCHT?

            Gemäß einer Forderung des Bundesgerichtshofes werden alle Verträge, die durch Zahlung der letzten Rate getilgt werden, nach Ablauf von drei Jahren automatisch gelöscht.

             

            Regulärer Vertragsauslauf: Anhand der üblichen Einträge über Ratenhöhe, Fälligkeit der ersten Rate sowie der Laufzeit ist sofort erkennbar, ob der Vertrag in unserem Hause beendet ist. Bei diesem Eintrag handelt es sich um einen maßgeblichen Faktor für eine positive Kreditbeurteilung.

             

            Vorzeitige Beendigung eines Vertrages: Wenn Ihr Vertrag jedoch vorzeitig beendet wird, erfolgt diesbezüglich eine umgehende Erledigungsmeldung an die Schufa.

            Falls Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

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