
Wenn ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet, kann der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der bestehenden Restforderung aus dem Vertrag abweichen. Der Leasing- oder Darlehensnehmer muss dann eine Restzahlung leisten. Die Differenz zwischen beiden Werten wird GAP genannt.
Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet? Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweicht.
Unsere GAP-Versicherung gibt Ihnen die Sicherheit, diese Lücke zu schließen. Egal, ob Sie Ihr Fahrzeug beruflich oder privat nutzen. Sie erhalten zusätzlich zur üblichen Entschädigung des eigenen Kasko- oder des gegnerischen Haftpflicht-Versicherers pauschal 20% des Wiederbeschaffungswertes zum Schadenzeitpunkt*. Sogar dann, wenn gar keine Restforderung mehr besteht!
Ihr Gap-Vorteil am Beispiel Leasing | |
Fahrzeugneupreis | 15.000 € |
Wiederbeschaffungswert | 12.000 € |
Restforderung aus Leasingvertrag | - 13.000 € |
Differenz = GAP | - 1.000 € |
Leistung GAP-Versicherung = 20% des Wiederbeschaffungs- wertes* | 2.400 € |
Monatlicher Versicherungsbeitrag | 9,23 € |
Fragen Sie nach: Ihr Renault Partner erstellt Ihnen gerne Ihr individuelles Versicherungsangebot!
* Entschädigung maximal bis Fahrzeugneupreis (bei Leasing auf Nettobasis, bei Finanzierung auf Bruttobasis).
* Beispielrechnung FAIR & FIX: Fahrer ab 40 Jahre, mind. SF 15, Fahrzeug bis 65 kW (89 PS); gültig für alle Renault Pkw-Modelle außer Clio Renault Sport, Clio RS Cup, Clio 2.0, Mégane Coupé Renault Sport, Laguna Coupé, Laguna 2.0 TCe, Laguna Grandtour 3.0 dCi, Laguna 3.5, Laguna Grandtour 3.5, Trafic und Master. Angebot für Privatkunden des Renault Versicherungs-Service in Kooperation mit Direct Line

