REIFEN
Renault bietet Ihnen eine vielfältige Auswahl an Reifen und Kompletträdern führender Reifenhersteller. Ob erstklassige Premiumbereifung oder preisgünstigere Qualityreifen, für jeden ist etwas Passendes dabei.
Neues bei der Strassenverkehrsordnung
Seit 4. Dezember 2010 gibt es eine neue Verordnung zur Winterreifenpflicht.
§2 Absatz 3a der StVO schreibt vor, dass ein Kraftfahrzeug bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte (...) nur mit Reifen gefahren werden darf, welche die (...) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)." Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter.
Wer gegen die Ausrüstungsvorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, wobei der geringste Verstoß mit 40 Euro bedroht ist. 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in der Verkehrssünderkatei in Flensburg drohen, wenn dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird.
Um stets sicher zu fahren und ein mögliches Bußgeld zu vermeiden, sollten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend der Jahreszeit auf Sommer- bzw. Winterreifen umrüsten. Ihr Renault Partner berät Sie gerne.



