„Kundenmeinungen R5“
Überlassungsvereinbarung:
zwischen Teilnehmer
- nachfolgend Rechteinhaber genannt -
und der Renault Deutschland AG, Peter-Huppertz-Straße 5, 51063 Köln
- nachfolgend Renault genannt -
§ 1 Überlassungsgegenstand
Inhalt der Vereinbarung sind alle Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers, die dieser Renault überlässt. Die Überlassung wird gewährt zur Veröffentlichung der Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers für die interne und externe Kommunikation zu Marketingzwecken sowie zum Zwecke der Werbung und Kundeninformation.Der Überlassungszweck beschränkt sich auf Veröffentlichungen durch Renault und der Renault s.a.s..
§ 2 Überlassungsumfang
Der Rechteinhaber als alleiniger Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den überlassenen Videoaufnahmen und Bildern von ihm überträgt Renault ausschließlich und örtlich unbegrenzt seine Rechte an den Videoaufnahmen für den vorliegend vereinbarten Zweck.
§ 3 Inhalt
Der Inhalt darf ausschließlich zur positiven Werbung und Berichterstattung genutzt werden. Er darf nicht verwendet werden in rechtswidriger oder sittenwidriger Art und Weise oder in Veröffentlichungen, die das Ansehen des Rechteinhabers beschädigen können.Die Videoaufnahmen und Bilder des Rechteinhabers dürfen als Ganzes oder ausschnittsweise publiziert werden. Sie dürfen auch anders als in der Originalfassung verwendet werden, z.B. in Ausschnitten, Montagen, fototechnisch oder farblich verfremdet.
§ 4 Überlassungsentgelt und -dauer
Die Überlassung der Videoaufnahmen und Bilder erfolgt unentgeltlich.Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann jederzeit zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Danach sind die Videoaufnahmen und Bilder unverzüglich zu löschen.
§ 5 Sonstiges
Ist eine der Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich dann, eine Lösung herbeizuführen und eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen berechtigten Interessen am nächsten kommt. Für Streitigkeiten findet das deutsche Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Brühl.